Riester-Rente: Ihre staatlich geförderte Altersvorsorge
Seit 2002 gibt es die nach dem damaligen Bundesarbeitsminister Walter Riester benannte „Riester-Förderung“. Diese ermöglicht es förderungsberechtigten Personen, über zertifizierte Riester-Verträge zusätzlich für ihre Altersvorsorge zu sparen, wobei der Staat attraktive Zulagen bereitstellt. Bereits rund 16 Millionen Menschen in Deutschland haben sich für einen Riester-Vertrag entschieden.
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Förderberechtigter Personenkreis
Die Riester-Förderung richtet sich insbesondere an folgende Personengruppen:
- Pflichtversicherte in der gesetzlichen Rentenversicherung sowie Landwirte, die in der Alterssicherung für Landwirte pflichtversichert sind
- Beamte und Empfänger von Amtsbezügen
- Empfänger von Arbeitslosengeld oder Bürgergeld, auch wenn der Anspruch wegen hohen Vermögens ruht
- Nicht erwerbsmäßig tätige Pflegepersonen
- Geringfügig Beschäftigte, die auf ihre Versicherungsfreiheit verzichtet habe
Ehepartner von Förderberechtigten können ebenfalls von der Riester-Förderung profitieren. Voraussetzung ist, dass der förderberechtigte Ehepartner einen zertifizierten Riester-Vertrag abgeschlossen hat und der mittelbar Förderberechtigte mindestens 60 Euro pro Jahr („Sockelbetrag“) einzahlt.
Keinen Anspruch auf die Riester-Förderung haben beispielsweise Rentner, nicht pflichtversicherte Selbstständige und Studenten.
Anforderungen an Riester-Verträge
Damit ein Riester-Vertrag staatlich gefördert wird, muss er bestimmte Anforderungen erfüllen:
- Kapitalgarantie: Die eingezahlten Beiträge (einschließlich staatlicher Zulagen) müssen zu Beginn der Auszahlungsphase garantiert zur Verfügung stehen, um das Vorsorgekapital vor Verlusten zu schützen.
- Auszahlungsphase: Diese darf frühestens ab dem 62. Lebensjahr beginnen (für Neuverträge ab 2012).
- Nicht abtretbar: Der Vertrag darf nicht abgetreten, beliehen oder verpfändet werden.
- Lebenslange Rentenzahlung: Die Leistung muss als lebenslange Rente gezahlt werden. Banken und Fondsgesellschaften sind verpflichtet, das Kapital zu Beginn der Auszahlungsphase in eine Rentenversicherung zu überführen.
- Verteilung der Abschlusskosten: Diese sind auf fünf Jahre zu verteilen, um eine faire Kostenstruktur zu gewährleisten.
Formen der Riester-Rente
Es gibt verschiedene Formen von Riester-Verträgen, die sich je nach Bedarf und Risikoprofil der Sparer unterscheiden:
- Banksparpläne
- Investmentfonds-Sparpläne
- Fondsgebundene Rentenversicherungen
- Klassische Rentenversicherungen
- Wohn-Riester
- Riester als Direktversicherung
Welche Variante am besten zu Ihrem individuellen Profil, Ihrem Alter und Ihrer Anlagestrategie passt, ermitteln wir als Ihr Versicherungs- und Finanzmakler gerne in einem persönlichen Beratungsgespräch. Zudem unterstützen wir Sie bei der Auswahl eines leistungsstarken Anbieters.
Zulagen und Sonderausgabenabzug bei der Riester-Rente
Die Riester-Rente bietet neben der Grundsicherung im Alter auch attraktive staatliche Förderungen, die in Form von Zulagen und steuerlichen Vorteilen realisiert werden können.
Zulagen: Ihre staatliche Förderung im Überblick
Die Riester-Förderung umfasst folgende Zulagen:
- Grundzulage: 175 Euro pro Person
- Kinderzulage: 185 Euro für jedes kindergeldberechtigte Kind
- Erhöhte Kinderzulage: 300 Euro für seit dem 1. Januar 2008 geborene Kinder
- Berufseinsteigerbonus: Einmalig 200 Euro für Sparer unter 25 Jahren
Die vollen Zulagen werden jedoch nur ausgezahlt, wenn der Riester-Sparer den Mindesteigenbeitrag leistet. Dieser entspricht vier Prozent des rentenversicherungspflichtigen Bruttoeinkommens des Vorjahres, abzüglich der staatlichen Zulagen. Sparer haben zudem die Möglichkeit, mehr als den Mindesteigenbeitrag einzuzahlen (sogenannte „Überzahlung“), wobei die staatliche Förderung auf 2.100 Euro abzüglich der Zulagen begrenzt ist. Ohne besondere Verfügung wird die Kinderzulage automatisch dem Vertrag der Mutter gutgeschrieben.
Dauerzulagenantrag: Automatische Beantragung der Zulagen
Mit dem „Dauerzulagenantrag“ sorgt der Anbieter Ihres Riester-Vertrags (z.B. Bank oder Versicherer) für die jährliche Beantragung der Zulagen. Als Kunde müssen Sie den Anbieter lediglich über Änderungen informieren, die die Höhe der Zulagen beeinflussen könnten, wie z.B. die Geburt eines Kindes oder eine Einkommensänderung.
Beispiel: Berechnung des Mindesteigenbeitrags
Nehmen wir das Beispiel einer alleinverdienenden Mutter mit einem Kind und einem Vorjahres-Bruttoeinkommen von 25.000 Euro:
Berechnungsgrundlage | Betrag: |
4 Prozent von 25.000 Euro | 1.000€ |
Abzüglich Grundzulage | 175 € |
Abzüglich Kinderzulage (Kind nach 2007 geboren) | 300€ |
Zu zahlender Mindesteigenbetrag (im Jahr) | 525€ |
Zahlt die Mutter weniger als den Mindesteigenbeitrag, erhält sie die Zulagen nur anteilig.
Steuerliche Vorteile: Sonderausgabenabzug
Riester-Beiträge können auch steuerlich geltend gemacht werden, was insbesondere für Gutverdiener attraktiv ist. Das Finanzamt prüft im Rahmen der Steuererklärung automatisch, ob die Riester-Zulage oder der Sonderausgabenabzug für den Steuerzahler vorteilhafter ist.
Steuern auf Renten im Alter
Leistungen aus geförderten Riester-Verträgen werden im Alter vollständig versteuert. Dies gilt auch für den Vertrag eines Ehepartners, der nicht unmittelbar förderberechtigt ist. Falls Renten aus einem nicht geförderten Vertrag bezogen werden, beispielsweise aufgrund von Überzahlungen oder weil der Versicherte nicht förderberechtigt ist, unterliegen diese Renten dem Ertragsanteil.
Unser Tipp: Lassen Sie sich Ihre Förderung individuell berechnen. Als Ihr Versicherungs- und Finanzexperte beraten wir Sie gern.