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Direktversicherung

Direktversicherung

Unser Tipp: Die bAV wird als unverzichtbarer Bestandteil Ihrer Altersvorsorge angepriesen und soll Ihnen langfristig finanzielle Stabilität im Ruhestand bieten. Doch auch hier gibt es, wie so oft bei Finanzprodukten, nicht nur Vorteile. Bedingt durch die nachgelagerte Besteuerung sowie die Sozialversicherungsfreiheit auf die Beiträge ergeben sich auch erhebliche Nachteile. Diese müssen kritisch mit den Vorteilen gegenübergestellt werden, um eine seriöse Empfehlung auszusprechen.

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Die Direktversicherung ist die in Deutschland am weitesten verbreitete Form der betrieblichen Altersversorgung (bAV). Besonders kleine und mittelständische Unternehmen setzen häufig auf diese Form der Altersvorsorge.

Wie funktioniert die Direktversicherung?

Bei einer Direktversicherung schließt der Arbeitgeber eine Lebensversicherung zugunsten des Arbeitnehmers ab. Begünstigte dieser Versicherung sind der Arbeitnehmer und seine Hinterbliebenen. Beiträge für die Direktversicherung bleiben steuerfrei, sofern sie acht Prozent der Beitragsbemessungsgrenze (BBG West) der gesetzlichen Rentenversicherung nicht überschreiten. Im Jahr 2024 entspricht dies 7.248 Euro jährlich bzw. 604 Euro monatlich. Zudem sind bis zur Hälfte dieses Betrages keine Sozialabgaben zu leisten. Der früher steuerlich begünstigte Beitrag von 1.800 Euro jährlich entfällt, wird aber auf den Gesamtumwandlungsbetrag angerechnet.

Finanzierung und staatliche Unterstützung

Die Finanzierung der Beiträge kann durch den Arbeitnehmer, den Arbeitgeber oder beide gemeinsam erfolgen. Im Falle einer arbeitnehmerfinanzierten bAV verzichtet der Arbeitnehmer auf einen Teil seines Gehalts, erhält dafür jedoch einen Anspruch auf Altersversorgung. Durch diesen Gehaltsverzicht sinken sowohl die Steuerlast als auch die Sozialabgaben auf die umgewandelten Beträge. Auf diese Weise unterstützt der Staat den Aufbau Ihrer Altersvorsorge direkt.

Vorteile der Direktversicherung

Mit der Direktversicherung erwerben Sie ab Beginn der Vertragslaufzeit eine unverfallbare Anwartschaft auf die Leistungen und ein unwiderrufliches Bezugsrecht. Diese Rechte bleiben auch dann bestehen, wenn Sie das Unternehmen verlassen oder der Arbeitgeber insolvent wird. Zudem können bei einem Wechsel des Arbeitgebers die unverfallbaren Anwartschaften auf den neuen Arbeitgeber übertragen oder der Vertrag mit eigenen Beiträgen weitergeführt werden.

Leistungen und steuerliche Behandlung

Bei Fälligkeit der Direktversicherung erhalten Sie oder Ihre versorgungsberechtigten Hinterbliebenen die vereinbarten Leistungen. Die Altersrente darf frühestens ab dem 62. Lebensjahr beginnen (dies gilt für Verträge, die seit 2012 abgeschlossen wurden).

Die Auszahlungen aus der Direktversicherung sind als „sonstige Einkünfte“ in vollem Umfang steuerpflichtig (bei Verträgen ab 2005). Allerdings ist die Steuerlast im Rentenalter in der Regel geringer als während des Erwerbslebens.

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