Arbeitsplatz
Pensionszusage

Pensionszusage

Achtung: Vor der Entscheidung für eine Pensionszusage sollte eine umfassende Beratung erfolgen, um sicherzustellen, dass dieser Durchführungsweg den individuellen Anforderungen entspricht. In über 30 Jahren unserer Beratung im Bereich der betrieblichen Altersvorsorge haben wir noch nicht einen Fall erlebt, in dem eine Pensionszusage abschließend betrachtet als sinnvoll oder empfehlenswert eingestuft werden konnte. Ganz im Gegenteil: In der Regel hat der Aktivwert des Deckungskapitals den bei Abschluss simulierten Altersrentenbarwert nicht gedeckt und diese Unterdeckung sowie die steuerliche Belastung durch die Auflösung der Pensionsrückstellungen führten zu erheblichen Nachzahlungen und Unterdeckungen im Unternehmen des Versicherungsnehmers.

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Die Pensionszusage (auch als Direktzusage bekannt) ist ein bewährter Durchführungsweg der betrieblichen Altersversorgung (bAV). Dabei verpflichtet sich der Arbeitgeber, dem Arbeitnehmer oder dessen Angehörigen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses Versorgungsleistungen zu gewähren. Diese Leistungen werden aus den betrieblichen Mitteln des Unternehmens finanziert, und in der Regel müssen die Beschäftigten hierfür keine eigenen Beiträge leisten. In einigen Fällen bieten Unternehmen jedoch die Möglichkeit, durch Entgeltumwandlung eine Direktzusage zu erhalten.

Absicherung und Rückstellungen

Die Leistungen aus einer Pensionszusage sind durch den Pensionssicherungsverein (PSVaG) abgesichert, falls der Arbeitgeber insolvent wird. Um die Verpflichtungen aus der Direktzusage zu decken, bildet das Unternehmen entsprechende Rückstellungen in der Bilanz. Zur Reduzierung der damit verbundenen Risiken empfiehlt es sich, eine deckungsgleiche Rückdeckungsversicherung abzuschließen. Die Werte dieser Versicherung werden in der Unternehmensbilanz aktiviert.

Eignung der Pensionszusage

Ob die Pensionszusage der passende Durchführungsweg für die Umsetzung der betrieblichen Altersversorgung ist, sollte sorgfältig geprüft werden. Diese Form der Altersvorsorge hat bilanzielle Auswirkungen auf das Unternehmen und bietet im Falle eines Arbeitgeberwechsels weniger Flexibilität als andere Durchführungswege. Für die Versorgung von Gesellschafter-Geschäftsführern oder leitenden Angestellten kann die Pensionszusage jedoch eine attraktive Alternative darstellen, insbesondere aufgrund ihrer flexiblen und unbegrenzten Dotierungsmöglichkeiten.

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