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Pensionskasse

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Unser Tipp: Die bAV wird als unverzichtbarer Bestandteil Ihrer Altersvorsorge angepriesen und soll Ihnen langfristig finanzielle Stabilität im Ruhestand bieten. Doch auch hier gibt es, wie so oft bei Finanzprodukten, nicht nur Vorteile. Bedingt durch die nachgelagerte Besteuerung sowie die Sozialversicherungsfreiheit auf die Beiträge ergeben sich auch erhebliche Nachteile. Diese müssen kritisch mit den Vorteilen gegenübergestellt werden, um eine seriöse Empfehlung auszusprechen.

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Die Pensionskasse ist eine weit verbreitete Form der betrieblichen Altersversorgung, die oft von einem oder mehreren Unternehmen getragen wird. Als rechtlich selbständige Versorgungseinrichtung gewährt sie Arbeitnehmern und deren Hinterbliebenen einen Rechtsanspruch auf die zugesagten Leistungen. Besonders kleine und mittelständische Unternehmen nutzen die Pensionskasse häufig als bevorzugten Durchführungsweg für die betriebliche Altersversorgung.

Finanzierung und Steuerfreiheit

Die Beiträge zur Pensionskasse können vom Arbeitgeber, vom Arbeitnehmer (über Entgeltumwandlung) oder von beiden gemeinsam getragen werden. Sie sind bis zu acht Prozent der Beitragsbemessungsgrenze (BBG West) der gesetzlichen Rentenversicherung steuerfrei und bis zur Hälfte dieses Betrages auch sozialabgabenfrei. Dies entspricht im Jahr 2024 einem Betrag von 7.248 Euro jährlich bzw. 604 Euro monatlich. Der früher zusätzlich steuerlich begünstigte Beitrag von 1.800 Euro jährlich entfällt, wird jedoch auf den Gesamtumwandlungsbetrag angerechnet. Versorgungsleistungen, die aus diesen steuerfreien Beiträgen resultieren, müssen in voller Höhe versteuert werden.

Flexibilität und Leistungen

Zum Vertragsablauf bietet die Pensionskasse die Wahl zwischen einer einmaligen Kapitalabfindung oder einer lebenslangen Rente. Sollte der Arbeitnehmer vor Rentenbeginn versterben, wird eine lebenslange Rente an den Bezugsberechtigten gezahlt. Stirbt die versicherte Person nach Rentenbeginn, dient ein Garantiekapital (z.B. das 10-fache der jährlichen garantierten Rente, abzüglich bereits gezahlter Renten) zur Berechnung der Hinterbliebenenrente.

Optionen bei Arbeitgeberwechsel

Wenn der Arbeitnehmer vor Rentenbeginn aus dem Unternehmen ausscheidet, kann der Vertrag beitragsfrei gestellt, auf den neuen Arbeitgeber übertragen oder privat weitergeführt werden.

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