Pensionsfonds
Unser Tipp: Die bAV wird als unverzichtbarer Bestandteil Ihrer Altersvorsorge angepriesen und soll Ihnen langfristig finanzielle Stabilität im Ruhestand bieten. Doch auch hier gibt es, wie so oft bei Finanzprodukten, nicht nur Vorteile. Bedingt durch die nachgelagerte Besteuerung sowie die Sozialversicherungsfreiheit auf die Beiträge ergeben sich auch erhebliche Nachteile. Diese müssen kritisch mit den Vorteilen gegenübergestellt werden, um eine seriöse Empfehlung auszusprechen.
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Der Pensionsfonds ist in Deutschland eine vergleichsweise neue Form der betrieblichen Altersversorgung, die seit 2002 zulässig ist. Arbeitnehmer sowie gegebenenfalls deren Hinterbliebene haben einen Rechtsanspruch auf die zugesagten Leistungen.
Wie funktioniert ein Pensionsfonds?
Ein Pensionsfonds kann beispielsweise lebenslange Altersrenten mit Mindestgarantie bieten. Dabei bleiben die Leistungen während der gesamten Auszahlungsphase entweder gleich oder steigen sogar.
Finanzierung und steuerliche Vorteile
Die Beiträge für einen Pensionsfonds können vom Arbeitgeber, vom Arbeitnehmer (über Entgeltumwandlung) oder von beiden gemeinsam getragen werden. Arbeitnehmer haben, ähnlich wie bei der Pensionskasse und der Direktversicherung, die Möglichkeit, Beiträge steuerfrei zu zahlen, solange sie acht Prozent der Beitragsbemessungsgrenze (BBG West) der gesetzlichen Rentenversicherung nicht überschreiten. Dies entspricht im Jahr 2024 einem Betrag von 7.248 Euro jährlich bzw. 604 Euro monatlich. Bis zur Hälfte dieses Betrages sind zudem keine Sozialabgaben fällig. Der früher steuerlich begünstigte Beitrag von 1.800 Euro jährlich entfällt, wird aber auf den Gesamtumwandlungsbetrag angerechnet.
Die aus steuerfreien Beiträgen resultierenden Versorgungsleistungen müssen jedoch voll versteuert werden.
Zusätzliche Beiträge
Auf Wunsch kann der Arbeitnehmer auch zusätzliche Beiträge aus seinem bereits versteuerten Einkommen in den Pensionsfonds einbringen.