D&O-Versicherung: Schützen Sie Ihr Privatvermögen und Ihre Führungskräfte
Manager tragen eine hohe Verantwortung und können persönlich für Fehlentscheidungen in der Unternehmensführung haftbar gemacht werden – und das nicht nur in großen Konzernen. Auch Geschäftsführer von GmbHs, leitende Angestellte sowie Vereinsvorstände sind davon betroffen. Eine D&O-Versicherung („Directors and Officers Liability Insurance“) bietet hier wertvollen Schutz, indem sie Manager vor den finanziellen Risiken solcher Haftungsansprüche bewahrt und ihr Privatvermögen sichert.
Besonders gefährdet sind Mitglieder von Geschäftsführungs- und Aufsichtsorganen juristischer Personen, darunter GmbH-Geschäftsführer, Vorstände von Aktiengesellschaften, Aufsichtsräte sowie Verwaltungsbeiräte. Auch Führungskräfte von Organisationen wie Vereinen, Verbänden und Stiftungen können von den Vorteilen einer D&O-Versicherung profitieren, um ihr Vermögen abzusichern. Schützen Sie sich vor den Konsequenzen persönlicher Haftung und sichern Sie Ihre Zukunft ab.
Unser Tipp: Neben der Unternehmens-D&O-Versicherung in der alle Organe und leitende Angestellte des Unternehmens versichert sind und sich die Versicherungssumme eines Jahres teilen, gibt es auch die persönliche D&O. Hier stehen z.B. dem GmbH-Geschäftsführer (der diese Versicherung auf seinen Namen abschließt) alle Rechte aus dieser Versicherung persönlich zu. Auf den Schutz der Unternehmens-D&O können Sie sich im Zweifel nur bedingt verlassen. Daher empfehlen wir zusätzlich zu der Unternehmens D&O in jedem Fall auch über den Abschluss einer persönlichen D&O nachzudenken.
In der D&O-Versicherung gilt das Claims-Made-Prinzips. Unzureichend sind allerdings die Nachhaftungsvereinbarungen in den Standardbedingungen vieler Versicherer. Daher ist es dringend anzuraten, auf weitreichende Nachhaftungsfristen zu achten.
Außerdem sollten Sie die jährlichen Maximierung der Versicherungssumme im Auge haben.
Aufgrund der Komplexität dieser Versicherungssparte (gilt auch für die Vermögensschadenhaftpflicht– und Cyberversicherung) empfehlen wir, sich beim Abschluss oder Überprüfung bestehender Policen unbedingt an einen sachkundigen Berater mit entsprechender Qualifikation zu wenden.
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Versicherte Leistungen:
Die D&O-Versicherung deckt Vermögensschäden ab, die im Zusammenhang mit Ihrer beruflichen Tätigkeit stehen. Dazu gehören Schäden, die weder Personen- noch Sachschäden sind oder aus diesen resultieren. Der Versicherungsschutz gilt weltweit, jedoch gibt es spezielle Regelungen für Risiken in den USA und im britischen Rechtssystem (Common Law). Es ist entscheidend, dass die Deckungssumme für alle Schäden eines Versicherungsjahres ausreicht, nicht nur für Einzelereignisse. Im Schadenfall werden die Schadenabwehrkosten für nicht berechtigte Ansprüche übernommen und bei berechtigten Ansprüchen der tatsächliche zu ersetzende Schaden bis zur Höhe der Versicherungssumme.
Schadenszenarien:
Fehlentscheidungen im Management: Ein Geschäftsführer trifft eine strategische Fehlentscheidung, die zu finanziellen Verlusten für das Unternehmen führt. Gesellschafter oder Investoren fordern daraufhin Schadensersatz, da das Unternehmen einen erheblichen Umsatzrückgang erlitten hat.
Verstoß gegen gesetzliche Pflichten: Ein Vorstand versäumt es, fristgerecht gesetzliche Abgaben zu leisten, was zu einer behördlichen Strafe für das Unternehmen führt. Die Aufsichtsbehörden nehmen den Vorstand persönlich in Haftung, um den Schaden auszugleichen.
Falsche Information an Gesellschafter: Ein GmbH-Geschäftsführer informiert die Gesellschafter unzureichend oder verspätet über wesentliche Geschäftsentwicklungen. Aufgrund der unterlassenen Information fordern Gesellschafter Schadensersatz für entgangene Gewinne oder Wertverluste.
Fehlende Sorgfalt bei Übernahmen: Ein Vorstandsmitglied genehmigt den Erwerb eines Unternehmens, ohne eine umfassende Due-Diligence-Prüfung durchzuführen. Nach der Übernahme stellt sich heraus, dass erhebliche finanzielle Risiken übersehen wurden. Die Aktionäre verlangen eine Entschädigung für den Wertverlust ihrer Anteile
Wichtige Ausschlüsse:
Nicht versichert sind Schäden, die durch vorsätzliches Verhalten oder wissentlich pflichtwidriges Handeln entstehen. Auch sogenannte „unechte Vermögensschäden“, die aus Personen- oder Sachschäden resultieren, sind ausgeschlossen.
Unterschied zur Vermögenschadenhaftpflichtversicherung:
Der Hauptunterschied zwischen einer D&O-Versicherung (Directors and Officers) und einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung liegt im Versichertenkreis und der Art des Risikos:
- D&O-Versicherung: Deckt die persönliche Haftung von Führungskräften (z.B. Vorständen, Geschäftsführern) ab, wenn sie im Rahmen ihrer Tätigkeit Entscheidungen treffen, die zu finanziellen Schäden für das Unternehmen oder Dritte führen.
- Vermögensschadenhaftpflichtversicherung: Versichert Unternehmen oder Berufsgruppen (z.B. Rechtsanwälte, Steuerberater) gegen Schäden, die durch berufliche Fehler entstehen und das Vermögen Dritter betreffen.
Beide Versicherungen schützen vor finanziellen Schäden, richten sich aber an unterschiedliche Zielgruppen.
Für eine individuelle Beratung und maßgeschneiderte Lösungen in Bezug auf Ihre D&O-Versicherung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns für detaillierte Informationen und einen Versicherungsschutz, der Ihren spezifischen Bedürfnissen entspricht.