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Unterstützungskasse

Unterstützungskasse

Unser Tipp: Die bAV wird als unverzichtbarer Bestandteil Ihrer Altersvorsorge angepriesen und soll Ihnen langfristig finanzielle Stabilität im Ruhestand bieten. Doch auch hier gibt es, wie so oft bei Finanzprodukten, nicht nur Vorteile. Bedingt durch die nachgelagerte Besteuerung sowie die Sozialversicherungsfreiheit auf die Beiträge ergeben sich auch erhebliche Nachteile. Diese müssen kritisch mit den Vorteilen gegenübergestellt werden, um eine seriöse Empfehlung auszusprechen.

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Die Unterstützungskasse (U-Kasse) ist die älteste Form der betrieblichen Altersversorgung (bAV) in Deutschland und blickt auf eine über 160-jährige Tradition zurück. Es handelt sich dabei um eine selbstständige Versorgungseinrichtung, die von einem oder mehreren Unternehmen getragen wird. Überbetriebliche U-Kassen stehen Unternehmen branchenübergreifend offen, und der Arbeitgeber tritt als Trägerunternehmen der Unterstützungskasse bei. Der Arbeitnehmer erhält eine Versorgungszusage, und die Leistungen werden gemäß eines Leistungsplans erbracht.

Finanzierung und Rückdeckungsversicherung

Zur Finanzierung zahlt der Arbeitgeber Zuwendungen in eine sogenannte Rückdeckungsversicherung ein. Diese Versicherung dient der Kapitalanlage und sichert gleichzeitig Risiken wie den Todesfall ab. Ein wichtiger Vorteil besteht darin, dass die Finanzmittel vollständig aus dem Trägerunternehmen ausgelagert werden. Für den Arbeitgeber sind die Zuwendungen Betriebsausgaben, während der Arbeitnehmer während seiner aktiven Zeit keine Steuern auf die Beiträge zahlt. Erst die späteren Leistungen unterliegen der Besteuerung.

Besonderheiten der Unterstützungskasse

Die Unterstützungskasse bietet mehrere wesentliche Vorteile:

  • Steuerfreie Einzahlung in nahezu unbegrenzter Höhe
  • Gleichbleibende oder steigende jährliche Beiträge
  • Sozialversicherungsfreiheit der Beiträge für Arbeitnehmer bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze (BBG); arbeitgeberfinanzierte Beiträge sind unbegrenzt sozialversicherungsfrei
  • Auslagerung der Versorgungsrisiken ohne Auswirkungen auf die Steuerbilanz
  • Gesetzlicher Anspruch auf Leistungen, jedoch Rechtsanspruch gegenüber dem Arbeitgeber
  • Beiträge zum Pensionssicherungsverein (PSVaG)
  • Volle Versteuerung im Alter, jedoch unter Anrechnung von Freibeträgen
     

Dieser Durchführungsweg ist besonders geeignet für Mitarbeiter, die andere bAV-Durchführungswege bereits ausgeschöpft haben. Da Beiträge zur Unterstützungskasse grundsätzlich in unbegrenzter Höhe steuerfrei sind, bietet sie eine attraktive Möglichkeit zur weiteren Altersvorsorge. Allerdings müssen steuerliche Vorgaben wie Angemessenheit und Probezeit beachtet werden.

Lassen Sie sich individuell beraten, um herauszufinden, welcher Durchführungsweg der betrieblichen Altersversorgung Ihnen die größten Vorteile bietet.

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