Man hält Sparschwein in den Händen
Basisrente

Basisrente (Rürup-Rente): Eine steuerlich geförderte Altersvorsorge

Unser Tipp: Die Versicherungsbranche verherrlicht diesen Durchführungsweg, jedoch ist es für jeden Einzelfall genau zu prüfen und unter Berücksichtigung aller Vor- und Nachteile zu entscheiden, ob eine Basisrente überhaupt empfehlenswert ist. Wir sind dieser Anlageform gegenüber eher kritisch eingestellt.

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Die Basisrente, auch bekannt als Rürup-Rente, ist eine kapitalgedeckte Rentenversicherung mit Garantieleistungen. Sie zählt wie die gesetzliche Rentenversicherung und die Berufsständische Versorgung zur Schicht 1 der Altersvorsorge (AVmG). Sie bietet eine lebenslange monatliche Rentenzahlung ab dem vereinbarten Rentenbeginn. Stirbt der Versicherte vorzeitig, erhalten Hinterbliebene nur dann Leistungen, wenn eine entsprechende Hinterbliebenenvorsorge mitversichert wurde.

Staatliche Förderung der Basisrente

Der Staat fördert die Basisrente durch steuerliche Begünstigungen. Die Beiträge zur Basisrente können als Sonderausgaben von der Steuer abgesetzt werden, wobei Höchstgrenzen gelten. Im Jahr 2024 können alleinstehende Personen bis zu 27.565 Euro steuerlich begünstigt anlegen, während für Ehepartner ein Betrag von bis zu 55.130 Euro gilt. Seit 2023 sind diese Beiträge zu 100 % steuerlich absetzbar, sodass die komplette Einzahlung steuerfrei bleibt. Die späteren Rentenzahlungen unterliegen dann der vollen Besteuerung.

Voraussetzungen und Anforderungen der Basisrente

Der Gesetzgeber hat klare Anforderungen an die Basisrente gestellt, um die steuerliche Förderung zu erhalten:

  • Lebenslange Rentenzahlung: Der Vertrag muss eine lebenslange Rentenleistung garantieren und darf kein Kapitalwahlrecht vorsehen.
  • Rentenzahlungsbeginn ab 62 Jahren: Die Rentenzahlungen dürfen frühestens ab dem 62. Lebensjahr beginnen (für Verträge, die ab 2012 abgeschlossen wurden).
  • Nicht vererbbar: Ansprüche aus einer Basisrente sind grundsätzlich nicht vererbbar, es sei denn, eine Hinterbliebenenrente für Ehegatten oder Kinder ist zusätzlich vereinbart.
  • Nicht beleihbar: Die Ansprüche aus der Basisrente dürfen weder beliehen, übertragen noch veräußert werden.
     

Varianten der Basisrente

Abhängig von Ihrer persönlichen Risikoneigung kann die Basisrente als klassische Versicherung mit garantierten Leistungen oder als fondsgebundene Variante abgeschlossen werden, bei der die Rendite an die Entwicklung der gewählten Fonds gekoppelt ist.

Die Basisrente ist in der Regel besonders für Spitzenverdiener und Selbstständige steuerlich attraktiv. Lassen Sie sich umfassend beraten, um das volle Potenzial dieser Altersvorsorge auszuschöpfen.

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