Vermögenswirksame Leistungen *2star*

Ob Azubi oder Arbeitnehmer: In den meisten Betrieben gibt es neben Ausbildungsvergütung, Lohn oder Gehalt, so genannte vermögenswirksame Leistungen (VL). Das sind zusätzliche Zahlungen des Arbeitgebers, die helfen sollen, für das Alter vorzusorgen. Die Höhe ist abhängig vom Tarifvertrag und kann bis zu 40 EUR im Monat betragen. Erkundigen Sie sich bei Ihrem Arbeitgeber.

Der Arbeitgeber zahlt die VL jedoch nicht aus, sondern überweist das Geld in eine Vermögensanlage, die Sie aus einem im Vermögensbildungsgesetz aufgeführten Katalog wählen können (z. B. Lebensversicherung, Bausparvertrag oder Investmentfonds). Wichtig dabei ist, dass Ziel festzulegen, wofür Sie das Geld verwenden wollen.

Wenn Sie sich zum Beispiel in ein paar Jahren eine Wohnung oder sogar ein Haus kaufen wollen, macht es durchaus Sinn, das Geld in einem Bausparvertrag anzulegen. Wenn Sie das Geld für ein neues Auto verwenden wollen oder für das Alter vorsorgen möchten, sollten Sie einen Wertpapiersparvertrag oder eine vermögensweirksame Altersvorsorge abschließen.

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