Haftpflichtversicherung

Haftpflichtversicherung: Ihr Schutz vor finanziellen Risiken

Ein Missgeschick ist schnell passiert, und schon steht man in der Verantwortung, den verursachten Schaden zu ersetzen. Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) regelt in § 823, Abs. 1 eindeutig: „Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.“

Ob Sie bei Freunden Rotwein auf den Teppich verschütten, als Radfahrer einen Fußgänger anfahren oder Ihr Hund den Briefträger beißt – als Verursacher haften Sie lebenslang und in unbegrenzter Höhe mit Ihrem gesamten Vermögen. Ohne ausreichenden Schutz kann dies Ihre finanzielle Existenz bedrohen. Eine Haftpflichtversicherung schützt Sie vor diesen wirtschaftlichen Folgen. Für jeden Lebensbereich gibt es die passende Lösung:

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Private Haftpflichtversicherung

Wenn Sie anderen einen Schaden zufügen, sind Sie gesetzlich verpflichtet, diesen zu ersetzen. Ihre Haftung erstreckt sich auf Ihr gesamtes Vermögen und Einkommen – im Extremfall ein Leben lang. Um zu vermeiden, dass solche Schadensersatzforderungen zur persönlichen Katastrophe führen, gibt es die private Haftpflichtversicherung. Diese übernimmt die Kosten für die Wiedergutmachung und wehrt unberechtigte oder überzogene Forderungen ab – kostenfrei für Sie.

Tierhalterhaftpflichtversicherung

Auch der friedlichste Vierbeiner kann einen Unfall verursachen. Nach § 833 BGB haften Sie als Tierhalter für alle Schäden, die Ihr Tier verursacht. Während Katzen und andere zahme Haustiere wie Kaninchen durch die private Haftpflichtversicherung abgedeckt sind, benötigen Sie für Hunde, Pferde oder Ponys eine spezielle Tierhalterhaftpflichtversicherung. Diese schützt Sie vor den finanziellen Folgen, auch wenn eine andere Person, die Ihr Tier aus Gefälligkeit betreut, den Schaden verursacht. In einigen Bundesländern ist eine Haftpflichtversicherung für Hunde sogar gesetzlich vorgeschrieben.

Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung

Als Immobilienbesitzer haften Sie, wenn Dritte durch unsichere oder gefährliche Bedingungen auf Ihrem Grundstück zu Schaden kommen. Selbst genutzte Wohnungen und Einfamilienhäuser sind in der Regel durch die private Haftpflichtversicherung mitversichert. Besitzen oder vermieten Sie jedoch Wohneigentum, benötigen Sie eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung. Diese deckt Personen-, Sach- und Vermögensschäden ab, die beispielsweise durch Vernachlässigung der Streupflicht im Winter oder bauliche Mängel wie glatte Treppenstufen verursacht werden.

Gewässerschadenhaftpflichtversicherung

Heizöl-, Benzin- oder Dieseltanks bergen erhebliche Risiken. Bereits ein Liter Heizöl kann eine Million Liter Wasser ungenießbar machen. Als Inhaber solcher Tanks haften Sie nach dem Wasserhaushaltsgesetz für Gewässerschäden – auch ohne eigenes Verschulden. Die Gewässerschadenhaftpflichtversicherung schützt Sie vor den erheblichen Schadensersatzansprüchen, die durch Schäden an Gewässern und Rettungskosten entstehen können.

Unser Tipp: Sie haften gesetzlich lebenslang und in unbegrenzter Höhe für verursachte Schäden. Sparen Sie daher nicht am falschen Ende und wählen Sie eine Haftpflichtversicherung mit ausreichenden Deckungssummen (mindestens 50 Millionen Euro pauschal für Personen- und Sachschäden). Der geringe Mehrpreis macht sich im Ernstfall bezahlt.

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