Es ist ein Klassiker in der Hausratversicherung: Blitzschäden, die aufgrund von direktem Blitzeinschlag und Überspannung entstehen. Die Versicherungswirtschaft hat nun aktuelle Zahlen dazu veröffentlicht. Und obwohl der Schutz vor solchen Schäden immer besser wird, sind die Schadenkosten noch immer enorm.
Rund 200 Millionen Euro mussten die Hausrat- und Wohngebäudeversicherer im Jahr 2019 für Blitz- und Überspannungsschäden zahlen. Das berichtet der Versicherer-Dachverband GDV in einem aktuellen Pressetext.
Dabei zeigt sich im Schadengesehen eine sehr gegensätzliche Entwicklung. Die Zahl der Blitzschäden ist in den letzten Jahren stetig zurückgegangen, auch die Schadensumme in Gänze. Ein Grund ist, dass die Bürger auch besser vorsorgen und zum Beispiel einen Überspannungsschutz-Adapter für ihre Geräte verwenden. Noch ein Jahr zuvor haben die Versicherer 40 Millionen Euro mehr für Blitzschäden zahlen müssen.
Deutlich teurer wurden jedoch die Kosten je einzelnem Vorfall. Im Schnitt mussten die Versicherer 970 Euro ersetzen, wenn irgendwo ein Blitz einschlug. Der Grund ist schnell gefunden. Die Haushalte sind immer besser technisch ausgestattet und haben immer teurere Elektronik, die auch immer mehr Aufgaben in den eigenen vier Wänden übernimmt. So ist nicht nur der Fernseher oder der eigene Home-PC bedroht. Überwachungstechnik sowie Smarthome-Anwendungen, mit denen sich Heizung und Jalousien steuern lassen, gehören längst zum Standard. Die eigene Wohnung verwandelt sich in einen High-Tech-Palast.
Das alles will entsprechend abgesichert sein. Die Wohngebäudeversicherung zahlt in der Regel, wenn am Dach, an dem Gemäuer oder an fest eingebauten Installationen wie Heizungs-Steuerungen Schaden entsteht. Bewegliche Einrichtungsgegenstände, Fernseher und Hausrat werden hingegen von der Hausratversicherung ersetzt.
Im Vertrag sollte unbedingt geschaut werden, ob und in welchem Umfang Überspannungsschäden im Schutz inbegriffen sind. Denn besonders die Anbieter von sehr billigen Tarifen erkaufen sich diesen Preisvorteil noch immer, indem sie Überspannung vom Schutz ausschließen. Und auch in Altverträgen ist dieses Risiko oft noch nicht versichert.
Besser etwas mehr ausgeben, als im Schadenfall ohne Leistungsanspruch dazustehen. Denn immerhin verzeichneten die Versicherer auch im Vorjahr insgesamt 210.000 Blitz-Einschläge, für die sie einspringen mussten. Auch sehr gute und umfassende Angebote sind bereits sehr günstig zu haben. Hier schafft ein Beratungsgespräch Aufklärung!
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Betrifft Ihre Beschwerde die Vermittlung einer privaten Krankenversicherung, besteht die Zuständigkeit des Ombudsmann für die private Kranken- und Pflegeversicherung Postfach 06 02 22 10052 Berlin www.pkv-ombudsmann.de
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Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, die Verbraucher unter webgate.ec.europa.eu/odr/main/ finden. Verbraucher haben die Möglichkeit, diese Plattform für außergerichtliche Beilegung ihrer Streitigkeiten über vertragliche Verpflichtungen zu nutzen.
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