Verbraucherschutz moniert undurchsichtige Preispolitik der Autoversicherer
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Autoversicherer variieren die Preise für ihre Produkte vor allem in der Wechselsaison mitunter häufig. Das sei nicht auf eine Anpassung an sich ändernde Risiken zurückzuführen, so das Ergebnis einer Finanztip-Untersuchung.
Ist Kfz-Wechselsaison, ändern Kfz-Versicherer den Preis für denselben Versicherungsvertrag teils mehrfach binnen weniger Tage. Und das mit teilweise deutlichen Beitragsunterschieden. „Dabei geht es zunehmend zu wie an der Tankstelle”, sagt Kathrin Gotthold, Versicherungsexpertin beim Geldratgeber Finanztip. „Die Preissprünge in unserer Untersuchung zeigen ganz deutlich, dass es neben den – adäquaten – Risikopreisen auch einen Verkaufspreis gibt, der stark schwanken kann.“ So stellte Finanztip beispielsweise Beitragssprünge um bis zu 160 Euro fest. Bei einem Musterkunden verteuerte sich der Jahresbeitrag für die Absicherung von Haftpflicht und Vollkasko von einem Tag auf den anderen von 496 Euro auf 661 Euro, also um rund ein Drittel.
„Bei Flügen, Elektronikartikeln oder auch Benzin wissen wir, dass sich die Preise täglich ändern können und halten die Augen offen“, sagt Gotthold. Bei Versicherungen gingen die meisten bisher wohl davon aus, dass sich der Beitrag im Wesentlichen aus dem Risiko ergibt, einen Schaden zu verursachen. Zu Unrecht, wie die aktuelle Finanztip-Untersuchung zeigt. „Das Risiko in der Autoversicherung hängt von vielen unterschiedlichen Merkmalen ab“, sagt Gotthold. „Dass sich dieses Risiko täglich ändert – und damit auch schlagartig der Preis für die angebotene Versicherungsleistung – ist recht unplausibel.“
Das Auf und Ab der Beiträge mache es für Kunden, die ihre Versicherung wechseln und einen günstigen Anbieter finden wollen, noch wichtiger, Tarife richtig und regelmäßig zu vergleichen, so Finanztip.
Zusätzlich sollten Versicherte ihren Vertrag optimieren, um zu sparen. Denn einige preisrelevante Merkmale können Verbraucher selbst beeinflussen – vor allem, indem sie den Beitrag jährlich zahlen, ihre Fahrleistung realistisch, aber defensiv angeben und sinnvoll eingrenzen, wer hinters Steuer darf.
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Betrifft Ihre Beschwerde die Vermittlung einer privaten Krankenversicherung, besteht die Zuständigkeit des Ombudsmann für die private Kranken- und Pflegeversicherung Postfach 06 02 22 10052 Berlin www.pkv-ombudsmann.de
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Betrifft Ihre Beschwerde die Vermittlung eines Bausparvertrages, besteht die Zuständigkeit der Schlichtungsstelle des Verbandes der privaten Bausparkassen e.V.: Kontakt: Postfach 303079, 10730 Berlin Telefon: 030 / 59 00 91-500 und -550 Telefax: 030 / 59 00 91 501 Internet: www.schlichtungsstelle-bausparen.de E-Mail: info@schlichtungsstelle-bausparen.de
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