Die Prämien für Wohngebäudeversicherungen werden 2023 um rund 15 Prozent steigen. Hintergrund ist der neue Anpassungsfaktor.
Bereits seit Jahren steigt die durchschnittliche Schadenhöhe im Bereich der Wohngebäudeversicherung. Betrugen die durchschnittlichen Schadenaufwendungen 2015 noch 83,82 Millionen Euro je Versicherer, kletterten sie bis 2020 auf 103,92 Mio. Euro.
Diese Entwicklung wird sich 2023 fortsetzen und sogar verstärken. Hintergrund sind die neuen Indexwerte für die verbundene Wohngebäudeversicherung. Diese werden maßgeblich von den Material-, Beschaffungs- und Lohnkosten im Baugewerbe bestimmt – und die stiegen so stark wie seit 50 Jahren nicht mehr.
Das wirkt sich auch auf die Faktoren (u. a. den sogenannten „Anpassungsfaktor“) zur Berechnung der Beiträge in der Wohngebäudeversicherung ab 2023 aus.
So ergibt sich in der gleitenden Neuwertversicherung der zu zahlende Jahresbeitrag aus der Multiplikation der Versicherungssumme „Wert 1914“ mit dem Anpassungsfaktor und dem jeweiligen Beitragssatz für die einzelne Risikoart. Allein durch den neuen Anpassungsfaktor (in älteren Bedingungswerken auch „Prämienfaktor“ oder „gleitender Neuwertfaktor“) ergibt sich für 2023 eine Prämiensteigerung um 14,73 Prozent.
Betroffen davon sind alle Wohngebäudetarife, die zum gleitenden Neuwertfaktor absichern.
Doch aufgepasst: Eine Beitragserhöhung aufgrund des neuen Anpassungsfaktors bringt kein Sonderkündigungsrecht mit sich.
Ein Sonderkündigungsrecht steht dem Versicherten zu, wenn der Versicherer den Beitrag bei gleichbleibenden Leistungen unabhängig vom Anpassungsfaktor erhöht.
Ob der Versicherer den Beitrag ausschließlich aufgrund des Anpassungsfaktors erhöht, lässt sich in der Jahresrechnung nachlesen.
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Betrifft Ihre Beschwerde die Vermittlung einer privaten Krankenversicherung, besteht die Zuständigkeit des Ombudsmann für die private Kranken- und Pflegeversicherung Postfach 06 02 22 10052 Berlin www.pkv-ombudsmann.de
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