Pflichtversicherung für Elementarschäden: Bundesländer stimmen dafür
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Die Einführung einer Elementarschaden-Pflichtversicherung für Hausbesitzer ist Ziel der deutschen Ministerpräsidenten. Zuvor äußerte sich die Justizministerkonferenz zu verfassungsrechtlichen Bedenken.
„Die Situation bei der Elementarschadenversicherung entspricht der klimapolitischen Gesamtlage. Es ist kurz vor knapp. Deshalb braucht es eine verpflichtende Lösung, die den Einzelnen für eine individuelle Vorsorge weiterhin belohnt und den Staat gleichzeitig verbindlich in die Pflicht nimmt“, forderte jüngst Stephen Rehmke, Vorstand beim Bund der Versicherten (BdV).
Eine Sichtweise, die sich auch in den Beschlüssen der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) wiederfindet. So bekannten sich die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 2. Juni 2022 zum Ziel der Einführung einer Pflichtversicherung für Elementarschäden.
Zuvor stellte die Arbeitsgruppe „Pflichtversicherung für Elementarschäden“ ihren Bericht auf der Frühjahrskonferenz der Justizminister vor. Davon ausgehend halten die Minister „die Einführung einer Pflicht für private Wohngebäudeeigentümer zur Versicherung gegen Elementarschäden innerhalb eines vom Gesetzgeber auszugestaltenden Korridors für verfassungsrechtlich nicht ausgeschlossen“. Insbesondere dann, „wenn substanzielle Selbstbehalte oder vergleichbare Instrumente vorgesehen werden, die zudem versicherungsinhärent zur Vermeidung von Fehlanreizen hinsichtlich der Eigenvorsorge sachgerecht erscheinen“, heißt es weiter im Beschluss der Justizminister.
Dort wird auch darauf eingegangen, dass „weitergehende Maßnahmen zu ergreifen“ seien, um aufgrund der „risikobasiert zu ermittelnden Prämien die Eigentümer von Hochrisiko-Objekten zu entlasten“. Wie es weiter im Beschluss der Justizminister heißt, regen diese an, „die fachlich zuständigen Ministerien“ sollten prüfen, mit welchen Maßnahmen die Versicherungsdichte beim Elementarschadenschutz erhöht werden könne.
Die MPK bat in ihrem Beschluss die Bundesregierung, die „Einführung einer Pflichtversicherung für Elementarschäden anhand eines konkreten Regelungsvorschlags zu prüfen“. Dazu soll die Bundesregierung bis zur nächsten MPK im Dezember 2022 berichten.
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