Die Corona-Maßnahmen in Deutschland wurden wieder verschärft. Eine Folge: Der ohnehin boomende Onlinehandel wird weiter zunehmen. Doch damit steigen auch die Chancen für Cyber-Kriminelle. Ein Experte benennt die fünf häufigsten Betrugsmuster beim Online-Shopping.
Mit dem erneuten Lockdown wird ein Großteil des Weihnachtsgeschäfts auf den Onlinehandel entfallen. Doch damit erhöhen sich auch für Betrüger die Chancen. Auf welche Warnsignale geachtet werden sollte und wie man sich vor Kriminellen im Web schützt, hat Daniel Markuson, Experte für digitale Privatsphäre bei NordVPN, zusammengestellt. Das Unternehmen bietet u.a. Verschlüsselungsdienste an.
Die häufigsten Betrugs-Methoden im Internet sind:
1. Information von der Bank Betrüger fälschen E-Mails von Banken und behaupten darin, dass der Kauf, den die Opfer getätigt haben, nicht bearbeitet werden konnte. Gewillt, die Bezahlung endgültig abzuschließen, klicken die Opfer auf den Link und geben ihre Bankdaten auf einer gefälschten Bankwebseite ein, die exakt so aussieht wie das Original. Auf diese Weise geben die Opfer ihre gesamten Bankdaten an die Betrüger weiter.
2. „Ihre Bestellung wurde abgebrochen“ Diese Betrügereien können so weit gehen, dass dabei folgendes behauptet wird: „Entschuldigen Sie, die Bestellung ist nicht mehr auf Lager. Ihre Bestellung wurde abgebrochen. Um eine Rückerstattung zu beantragen, klicken Sie bitte hier.“ Sobald das Opfer auf den Link klickt, wird es gebeten, die Daten der Kreditkarte einzugeben, auf die die Rückerstattung überwiesen werden soll – was damit endet, dass das Bankkonto geleert wird.
3. Ahnlich aussehende Seiten Amazo?.com, eday.com, googIe.comv – den meisten Nutzern fallen die Abweichungen der Adresszeile nicht auf, solange das Design der Webseite echt aussieht. Sie führen die Zahlungen für ihre Produkte im Einkaufswagen durch und am Ende werden sie dann bestohlen.
4. Erneuern Sie für die getätigten Einkäufe Ihre Mitgliedschaft Sobald man seine Einkäufe beendet hat, senden Betrüger eine E-Mail und behaupten, dass z. B. die Amazon Prime Mitgliedschaft abgelaufen ist und man deshalb keinen Rabatt erhalten könne. Damit die Produkte also geliefert werden können, muss man die Mitgliedschaft erneuern. Am Ende wird das Opfer dazu verleitet, seine Bankdaten preiszugeben.
5. Gefälschte Rechnungen Wenn die Leute mehr Überweisungen als normalerweise tätigen, kann es schnell passieren, dass man gefälschte Rechnungen bezahlt. Diese Art von Betrug nennt man Authorised Push Payment (APP). Die Opfer können die Bezahlung nicht mehr rückgängig machen, sobald sie merken, dass sie reingelegt wurden.
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Insbesondere bei der Vermittlung von sogenannten Nettoprodukten wird in der Regel eine separate Vergütungsabrede vereinbart, die den Mandanten zur Zahlung der Vergütung verpflichtet. Nettoprodukte sind Produkte bei denen die Vermittlungsvergütung nicht in der Versicherungsprämie enthalten ist.
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In Zusammenhang mit der Anlageberatung und -vermittlung kann die Vergütung hierfür durch den Anleger oder durch Dritte (Produktgeber) in Kombination erfolgen. Dies ist abhängig von den Wünschen und Bedürfnissen des Anlegers und den Finanzprodukten. Soweit die Vergütungsbestandteile insofern durch den Anleger gezahlt werden, wird dies in einer Vergütungsvereinbarung geregelt. Soweit Zuwendungen von Dritten (Produktgebern) erbracht werden, dürfen diese behalten werden.
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8. Information zu den Schlichtungsstellen gemäß § 214 VVG und zur Teilnahme am Streitbeilegungsverfahren gemäß § 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz
Wir sind gemäß § 17 Abs. 4 der Versicherungsvermittlungsverordnung verpflichtet am Streitbeilegungsverfahren vor folgenden Verbraucherschlichtungsstellen teilzunehmen:
Für den Fall, dass Ihre Beschwerde eine Versicherungsvermittlung betrifft, besteht die Zuständigkeit des Versicherungsombudsmann e. V. Postfach 08 06 32 10006 Berlin, www.versicherungsombudsmann.de
Betrifft Ihre Beschwerde die Vermittlung einer privaten Krankenversicherung, besteht die Zuständigkeit des Ombudsmann für die private Kranken- und Pflegeversicherung Postfach 06 02 22 10052 Berlin www.pkv-ombudsmann.de
9. Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 Verordnung über Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten (ODR-VO)
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, die Verbraucher unter webgate.ec.europa.eu/odr/main/ finden. Verbraucher haben die Möglichkeit, diese Plattform für außergerichtliche Beilegung ihrer Streitigkeiten über vertragliche Verpflichtungen zu nutzen.
Betrifft Ihre Beschwerde die Vermittlung eines Bausparvertrages, besteht die Zuständigkeit der Schlichtungsstelle des Verbandes der privaten Bausparkassen e.V.: Kontakt: Postfach 303079, 10730 Berlin Telefon: 030 / 59 00 91-500 und -550 Telefax: 030 / 59 00 91 501 Internet: www.schlichtungsstelle-bausparen.de E-Mail: info@schlichtungsstelle-bausparen.de
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