Die große Koalition will das Kurzarbeitergeld erhöhen. Die Beschäftigten sollen künftig bis zu 87 Prozent des Lohnausfalls ersetzt bekommen, aber erst ab einem bestimmten Zeitraum und nicht für alle. Darauf haben sich die Partei- und Fraktionsvorsitzenden von CDU, CSU und SPD verständigt.
In der Coronakrise können viele Betriebe nur überleben, indem sie das vereinfachte Kurzarbeitergeld nutzen. 700.000 Firmen haben das Kurzarbeitergeld bereits beantragt oder werden es noch tun: eine stolze Zahl. Wer Kinder hat, erhält nach einem pauschalen Verfahren 67 Prozent der sogenannten Nettoentgeltdifferenz, Erwerbstätige ohne Kinder immerhin 60 Prozent.
Doch niemand weiß, wie lange die Pandemie noch für Einschränkungen sorgen wird. Speziell Hotels, Veranstalter, Kultur-, Tourismus- und Gastronomiebetriebe leiden derzeit. Ungewiss ist, wann sie wieder in den Normalbetrieb wechseln können. Bis Ende August sind zum Beispiel alle Großveranstaltungen untersagt.
Nun will die Bundesregierung den Betroffenen unter die Arme greifen, nachdem bereits zuvor über eine Erhöhung des Kurzarbeitergeldes gestritten worden war. Die Kurzarbeiter sollen mehr Geld erhalten. Allerdings wird es nicht sofort eine Erhöhung geben, sondern gestaffelt. In den ersten drei Monaten werden die bisherigen Sätze gezahlt, ab dem vierten Monat dann 77 Prozent Nettoentgeltdifferenz für Familien und 70 Prozent für Beschäftigte ohne Kinder. Ab dem siebten Monat sollen dann 87 respektive 80 Prozent des Lohnausfalls erstattet werden.
Doch nicht alle werden davon profitieren. Die Erhöhung ist an Bedingungen gebunden. So sollen nur Betriebe von dem Plus profitieren, die besonders von der Krise betroffen sind. Mindestens 50 Prozent der Arbeitszeit müssen demnach ausfallen und das Geld orientiert sich auch daran, wie lange es beantragt wird.
Doch auch mit anderen Maßnahmen will die Koalition von Corona betroffenen Betrieben helfen. So soll es für die Gastronomie vom 1. Juli 2020 bis zum 30. Juni 2021 einen gesenkten Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent geben. Und wessen Arbeitslosengeld zwischen dem 1. Mai und 31. Dezember 2020 auslaufen würde, der soll es drei Monate zusätzlich bekommen. Darüber hinaus können kleine und mittelständische Unternehmen auf Steuererleichterungen hoffen: Sie sollen erwartete Verluste mit bereits für 2019 geleisteten Steuer-Vorauszahlungen verrechnen dürfen.
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