Die betriebliche Krankenversicherung erlebt derzeit einen kleinen Boom. Nicht von ungefähr: In Zeiten des Fachkräftemangels kann sie ein Argument sein, um Mitarbeiter an die Firma zu binden. Auch Fehlzeiten lassen sich so reduzieren. Die Möglichkeiten sind vielfältig.
Die sogenannte betriebliche Krankenversicherung (bKV) erfreut sich steigender Nachfrage. Zum Jahresende 2018 haben 7.700 Unternehmen ihren Mitarbeitern diese zusätzliche Absicherung geboten, so berichtete der PKV-Verband kürzlich. Damit hat sich die Zahl der Betriebe innerhalb von drei Jahren mehr als verdoppelt. Im Vergleich zum Vorjahr sind rund 1.650 neue Unternehmen hinzugekommen.
Die Nachfrage ist ein Beleg, dass Firmen vermehrt bereit sind, in die Gesundheit ihrer Mitarbeiter zu investieren. Denn hierzu leisten die bKV-Verträge einen wichtigen Beitrag. In der Regel handelt es sich um Gruppenverträge, die für die gesamte Belegschaft abgeschlossen werden können. Der Arbeitgeber finanziert die Beiträge, aber mitunter kann man die Kosten auch mit den Arbeitnehmern teilen. Rechtliche Grundlage ist die „Versicherung für fremde Rechnung“ nach Paragraph 43 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG).
Das mag technisch klingen, aber im Zweifel profitieren beide Seiten von den Verträgen. Denn die Möglichkeiten sind vielfältig. Ein solcher Vertrag kann zum Beispiel die Kosten von Vorsorgeuntersuchungen beinhalten, Fitnesskurse, Maßnahmen zur Stressprävention oder Beratungen für eine gesunde Ernährung. Auch ein umfassendes Gesundheitsmanagement ist möglich, d. h. die Tätigkeit am Arbeitsplatz wird dahingehend untersucht, ob und wie sie gesünder und stressloser gestaltet werden kann. In Zeiten, in denen vor allem auch psychische Erkrankungen zu steigenden Fehlzeiten führen, ist das ein wertvolles Extra! Abhängig vom Vertrag lässt sich sogar eine Chefarzt-Behandlung vereinbaren.
Doch auch die Arbeitgeber haben etwas davon. Sie können Fachkräfte binden und von Gruppenrabatten profitieren. Und dass sie gesunde Mitarbeiter haben, ist natürlich ein weiterer positiver Aspekt für den eigenen Unternehmenserfolg. In einem Beratungsgespräch kann man sich über die Möglichkeiten betrieblicher Gesundheitsvorsorge informieren. Eine Option, die übrigens auch kleine und mittlere Unternehmen (KMU) nutzen können!
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Betrifft Ihre Beschwerde die Vermittlung einer privaten Krankenversicherung, besteht die Zuständigkeit des Ombudsmann für die private Kranken- und Pflegeversicherung Postfach 06 02 22 10052 Berlin www.pkv-ombudsmann.de
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Betrifft Ihre Beschwerde die Vermittlung eines Bausparvertrages, besteht die Zuständigkeit der Schlichtungsstelle des Verbandes der privaten Bausparkassen e.V.: Kontakt: Postfach 303079, 10730 Berlin Telefon: 030 / 59 00 91-500 und -550 Telefax: 030 / 59 00 91 501 Internet: www.schlichtungsstelle-bausparen.de E-Mail: info@schlichtungsstelle-bausparen.de
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