In den letzten 20 Jahren wurden rund 2,5 Millionen neue Wohngebäude in Deutschland errichtet. Doch bei der Bauplanung seien Erkenntnisse aus der Klimaforschung kaum eingeflossen, bemängeln Versicherer. 32.000 neue Wohngebäude wurden in Überschwemmungsgebieten gebaut.
Überschwemmung, Starkregen oder Hagel: In Deutschland nehmen Extremwetter-Ereignisse zu. Dennoch bleiben die Folgen solcher Ereignisse bei der Raum- und Bauplanung weitgehend unberücksichtigt, so der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV).
„Die Krisen von heute sind Folgen der Entscheidungen von gestern. Wir müssen den Schäden durch extreme Wetterereignisse auch im Bausektor vorbeugen“, fordert GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen. „Eine Anpassung des Baurechts an die Folgen des Klimawandels ist unabdingbar.“ Ein Problem: Viele Bebauungspläne wurden zu einer Zeit beschlossen, in der der Kenntnisstand bezüglich Klimaänderungen und Extremwetter-Ereignissen so noch nicht vorlag.
Das müsse sich nun ändern, lautet eine Kernforderung der deutschen Versicherer, die ein „Positionspapier für eine nachhaltige Baugesetzgebung: Modernisierung des Bauordnungs- und Bauplanungsrecht“ vorgestellt haben. In der neuen Baugesetzgebung soll auch das Schutzziel „Klimaangepasstes Bauen“ festgelegt werden.
Konkret drängt der GDV auf Einrichtung eines öffentlich zugänglichen Geoinformationssystems. Das soll Grundlage dafür sein, bei allen Bauvorhaben eine verpflichtende Gefährdungsbeurteilung der Naturgefahren und Extremwetter-Ereignisse durchzuführen.
Weitere Forderung der Versicherer: typische und wirksame Schutzmaßnahmen und deren Qualitätsmerkmale sollen technisch konkretisiert und standardisiert werden.
Bereits heute können Immobilienbesitzer und Mieter auf der Onlineplattform „Naturgefahren-Check“ prüfen, welche Schäden Unwetter in der Vergangenheit in ihrem Wohnort verursacht haben. Der ebenfalls von der Versicherungswirtschaft initiierte „Hochwasser-Check“ liefert Details über die Gefährdung durch Flusshochwasser.
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9. Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 Verordnung über Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten (ODR-VO)
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, die Verbraucher unter webgate.ec.europa.eu/odr/main/ finden. Verbraucher haben die Möglichkeit, diese Plattform für außergerichtliche Beilegung ihrer Streitigkeiten über vertragliche Verpflichtungen zu nutzen.
Betrifft Ihre Beschwerde die Vermittlung eines Bausparvertrages, besteht die Zuständigkeit der Schlichtungsstelle des Verbandes der privaten Bausparkassen e.V.: Kontakt: Postfach 303079, 10730 Berlin Telefon: 030 / 59 00 91-500 und -550 Telefax: 030 / 59 00 91 501 Internet: www.schlichtungsstelle-bausparen.de E-Mail: info@schlichtungsstelle-bausparen.de
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